Ester _____

Kvinde ca. 1560 - eft. 1627  (~ 68 år)


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  • Navn Ester _____ 
    Født ca. 1560  Goslar, NI, DEU ? Find alle personer med begivenheder på dette sted 
    Køn Kvinde 
    Bopæl Goslar, NI, DEU Find alle personer med begivenheder på dette sted 
    Referencenummer LITT 
    • ArchGoslar
    Død eft. 1627 
    • In Personennamenregister Privata I unter 1623/61 und 1627/42 genannt. Ich habe Kopien davon.
    Notater 
    • Hat ein Haus in der Marktstrasse von Hansen Büsche vor 1623 gekauft. [Goslar Stadtarchiv, Privata I 1623/61.]
    • [Goslar Stadtarchiv, Privata I, 1623/61.]

      [Später zugefügt :]
      Caspar Büsche und Jonas Olroggen S.S. unmündige arme Kinder,
      Valentin Witzenhausen.

      [Anschrift:]
      [..... ...] Ehrnvestenn, Hochgelerten, Hoch:Woll=
      Weisen, fürsichtigen und grossachtbarn Herrn, Bürger=
      meistern und Raht des heiligen Reichstadt Gosslar,
      Meinen vielgönstigen gepietenden lieben Herrn Obernn.

      [Später zugefügt:]
      [...] 30 MAY Ao 623.

      Ernveste, Hochgelerte, Hochwolwiese, Fürsichtige und Grossachtpare
      denselben seind meine Unterthenige und Willige Dienste zuuor,
      Vielgünstige gepietende liebe Herrn Obernn.
      Wass gestalt ich uor diesem quæruliret und geklagt, das meines
      Schwiegervaters Hansen Büsches sel. Hauss an der Marcktstrassenn,
      Johannjs Alborgs sel. Witwinnen Verkauft, mit leichtem gelde
      bezahlet, dauon noch etzliche gelder zu Rahthause lieggen, welche
      vor diesem von Valentino Witzenhausen zu verbessern zugesagt:
      Dz alles werch= dieselbe sich noch gonstig erinnern,
      Wan aber solches bis daher im gestecken geplieben,
      Caspar Büsches und Jonas Olroggens sel. sel. arme Vater: und
      Mutterlose Waisen aber keine Vormünden die solch Werck fodern,
      und mir hirnesst nicht möge von denselben auff, und gerücket und
      vorgebeuget werden, alss wen ichs nicht gefodert, So bitte ich
      unterthenig und fleissig, Ew: Ehrn: und hochw: wollen perüfen,
      Valentino Witzenhausen ernstlich zu mandiren, dz er seiner Zusage
      nachsetzen und die alte noch lieggende gelder verbessern und endern
      müsse, damit man des Vaters sel. Witwinnen und andere Gleubigere
      so noch etwas daran haben, contentiren, und auch die nachgelassene
      arme Erben und Waisen dz ihrige, so viel dess etwa sein magde,
      auch haabhaft werden, und in verpleibung dessen nicht nötig sein
      müge, dz Hauss wiederumb anzugreiffen, und der[en?] Alburgische -
      ihre leichte gelder wieder zuzustellen.
      Ew: Ehrn: und Hochw: wollen dieser Sache, weil[en] mehrentheilss
      arme elende Waisenn betriefft, die nicht viel Ungelt anwenden
      konnen, abehelffen, angesehen weder meine Haussfraw, noch dieselbe,
      in de Kauff consentirt od gewilliget, sondern demselben vielmehr
      contradicirt und wiedersprochen haben. Das ist ia
      mehr als pillig, ich als ein gehorsamer Bürger getroste mich.
      GOTT, alss ein Vater der Waisen wirdts belohnen, die Kinder
      werdens mit ihrem Gebete ersetzen, und ich verdiene es in Unterthe=
      nigkeit jederzeit willig und gerne.
      Dat Gosslar den 15 MAY Anno 1623.
      Ehrn: und Hochw:
      Unterthenige Bürger, Heinrich Tilling, Tischer

      [Kommentar von Holger Gruber ueber BBS.]

      Zum "leichten Geld" hier ein Lexikon-Auszug zum Thema "Kipper- und
      Wipperzeit":
      Zeitraum einer extremen Geldverschlechterung in den Jahren
      1619 bis 1622/23(!).
      Bereits seit dem Ende des 16. Jh. waren in einer steigenden Zahl von
      Heckenmuenzen unterwertige Kleinmuenzen gepraegt worden. Diese
      Verschlechterung der Kleinmuenzen fuehrte dazu, dass von ihnen immer
      mehr als Gegenwert fuer den guten, d.h. vollwertigen Reichstaler
      gegeben werden mussten. Die guten "groben" Sorten wurden von im
      Lande umherziehenden Aufkaeufern mit dem schlechteren Geld aufgekauft
      [...] und mit erheblichen Gewinn fuer die [Muenz-]Paechter und
      Muenzherren eingeschmolzen und zu schlechtem Geld umgepraegt. Dieses
      Kaeufer wurden Kipper und Wipper genannt, weil sie mit einer Waage
      (Wippe) das gute Geld ermittelten und in die Truhe oder den Beutel
      kippten (aussonderten).
      Als zu Beginn des 30jaehrigen Krieges sich auch die grossen
      Territorien sowie der Kaiser an dieser systematischen Muenz-
      verschlechterung beteiligten, um die hohen Ruestungskosten
      aufzubringen, muendete die Muenzverschlechterung in eine allgemeine
      Inflation. Die Folgen waren fuer das Wirtschaftsleben verheerend.
      Fuer das schlechte Geld wollte kein Handwerker arbeiten, kein Bauer
      verkaufen. Schuldner wollten mit dem schlechten Geld ihre in guter
      Muenze aufgenommenen Schulden bezahlen. Es kam zu spontanen Unruhen
      vor allem unter der Stadtbevoelkerung.
      Als dann ab 1622 nur noch das schlechte Geld fuer die Steuern und
      Abgaben in die landesherrlichen Kassen gelangte, wurde die Muenz-
      verschlechterung durch harte Massnahmen (Abwertung des Kippergeldes,
      Zerstoerung der Heckenmuenzen, Prozesse gegen Muenzpaechter und
      Aufkaeufer) beseitigt.
      ---

      In der Urkunde geht es darum, dass die Witwe Alborg das Haus mit
      minderwertigem Geld bezahlt hat. Dieses Geld wurde teilweise vom Rat
      beschlagnahmt und auf dem Rathaus sichergestellt. Da die Kaeuferin
      anscheinend nicht genuegend Vermoegen hatte, um die Differenz zum
      vollwertigen Kaufpreis aufzubringen, kam ihr Valentin Witzenhausen
      zur Hilfe, und versprach, das Geld zu "verbessern" (mit anderen
      Worten: die Differenz zu zahlen). Offensichtlich war zum Zeitpunkt
      der Urkunde aber noch keine Zahlung seitens Valentins (vermutlich ein
      Verwandter der Witwe Alborg) erfolgt.
      In Vertretung der Erben des Vorbesitzers klagt nun dessen Schwieger-
      sohn Heinrich Tilling vor dem Rat der Stadt auf Zahlung der Restsumme
      oder Rueckgaengigmachung des Kaufs. Da Klagen meist mit hohen
      Gebuehren verbunden sind, bittet der Klaeger den Rat, es moeglichst
      preisguenstig zu machen, weil die Erben arme elende (= verlassene)
      Waisen seien.
    • GOSLAR STADTARCHIV A11223B:

      1650: Ehrnfester Hoch Und Wolleweiser Hochgelerter Grossachtbar
      Grossgünstiger Hochgeehrter Herr Bürgermeister Und Rahtt,
      Ob ich wol die weilandt Ehren Johan Alborgs Sehl: wittiben
      schuldig gebliebende Gelder gerne hatte bezallen wollen
      so ist mir aber leider sölcher grosse Ungelegenheit eingefallen,
      das ich dasselbige besher nicht gekundt habe demnach nun
      E.E. Hoch Und Wollew: gst. zu bescheide geben haben,
      das ich auff zu kommende meine brauzeit ein termin Und also
      furder auff die ander eint Und auff die dritte den dritten
      Und letzsen termin zallen hatte, welches ich dan gantz gerne thun
      will so muss solche zeit billig werwartet worden, wie ich dan
      unterdienstlich bitten thun E.E.Hoch Und Wollew. gst.
      die ..läger.. biss da hin in ruhe zu stehen anweissen wollen
      E.E. Hoch Und Wollew. gst. den lieben Gott befehlen

      E.E. Hoch Und Wollew. gst.
      Dienstwilliger
      Heinrich Usler.
    Person-ID I342  Ahlburg
    Sidst ændret 21 okt. 2011 

    Familie Johannes Ahlburg,   f. ca. 1550, Goslar, NI, DEU ? Find alle personer med begivenheder på dette sted,   d. før 1623, Goslar, NI, DEU ? Find alle personer med begivenheder på dette sted  (Alder ~ 72 år) 
    Gift ca. 1575 
    Børn 
     1. Johann Ahlburg,   f. ca. 1590, Goslar, NI, DEU ? Find alle personer med begivenheder på dette sted,   d. 1672  (Alder ~ 82 år)
    Familie-ID F94  Gruppeskema  |  Familietavle

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    Kort forklaring  : Adresse       : Beliggenhed       : By       : Sogn       : Amt/Region       : Land       : Ikke indstillet